Willkommen beim Bankenverband.
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So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig ein

Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind für viele Sparerinnen und Sparer zusätzliche Einnahmen. Steuerlich zählen sie zu den Kapitalerträgen. Damit auf diese Erträge nicht ab dem ersten Euro Steuern anfallen, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ihre Bank berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nur, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Unsere neuesten Veröffentlichungen

Mann sitzt grübelnd über Handy mit Laptop am Tisch
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Vorsicht vor Betrug beim Bezahlen über Verkaufsplattformen

In den letzten Jahren haben diese Plattformen verschiedene Maßnahmen eingeführt, um ihre Nutzer vor Betrug zu schützen, darunter auch sichere Zahlungsmethoden. Leider nutzen Kriminelle jedoch auch diese Verfahren für ihren Betrug.

Presseinformation

Open-Finance-Pläne der EU

Jetzt doch keine Rücknahme – dafür aber sorgfältige Prüfung und substanzielle Verbesserungen?

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA).

Positionen

Aktionärsrechterichtlinie
Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL) vor. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO).

 

Der Bankenverband in Zahlen

180

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten beim Bankenverband.

3

Standorte hat der Bankenverband. Wir arbeiten in Berlin, Brüssel und Frankfurt/Main.

184

Mitglieder vertreten wir, vor allem die in Deutschland tätigen privaten Banken.

24

Fintechs gehören zu unseren Mitgliedern.