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So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig ein

Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind für viele Sparerinnen und Sparer zusätzliche Einnahmen. Steuerlich zählen sie zu den Kapitalerträgen. Damit auf diese Erträge nicht ab dem ersten Euro Steuern anfallen, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ihre Bank berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nur, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Unsere neuesten Veröffentlichungen

Familie im Skiurlaub
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Wo ist Skifahren am günstigsten?

Alpen oder Riesengebirge? Was bedeutet der Winterurlaub in dieser Saison für Ihre Finanzen? Euro ist nicht gleich Euro: Je nachdem, in welches Wintersportland man fährt, bekommt man für das gleiche Geld mehr oder weniger. Aber wo ist es wie teuer?

Frankfurt am Main Gebäude
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3 Fragen, 3 Antworten: Integrated Reporting Framework

Mit dem Integrated Reporting Framework – kurz IReF genannt – soll das Meldewesen für Banken einfacher gemacht werden. Silvia Schütte ist beim Bankenverband Expertin für Bankenregulierung und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Positionen

Aktionärsrechterichtlinie
Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL) vor. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO).

 

Der Bankenverband in Zahlen

180

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten beim Bankenverband.

3

Standorte hat der Bankenverband. Wir arbeiten in Berlin, Brüssel und Frankfurt/Main.

184

Mitglieder vertreten wir, vor allem die in Deutschland tätigen privaten Banken.

24

Fintechs gehören zu unseren Mitgliedern.