Presseinformation

Alle Kräfte gegen Geldautomatensprengungen bündeln

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Geldautomatensprengungen vereinbart

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat heute gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem hessischen Landeskriminalamt (Bankenschutz), der Deutschen Bundesbank und der Versicherungswirtschaft (GDV) an einem Runden Tisch auf Initiative der Innenministerin Nancy Faeser zu Geldautomatensprengungen teilgenommen. In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Teilnehmenden auf eine Reihe von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Geldautomatensprengungen verständigt. Hintergrund sind die zuletzt bundesweit gestiegenen Angriffe auf Geldautomaten. Dabei hat insbesondere der Einsatz von Festsprengstoff eine besorgniserregende Entwicklung genommen. Die rücksichtslosen Täter nehmen mit ihren brachialen Angriffen inzwischen billigend in Kauf, dass sie auch Leib und Leben von unbeteiligten Menschen gefährden.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Initiative der Innenministerin Nancy Faeser, zum Kampf gegen die gefährlichen Geldautomatensprengungen öffentliche und private Kräfte zu bündeln. Henriette Peucker, Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers des federführenden Bankenverbands: „Um die Sicherheit der Bargeldversorgung zu gewährleisten, ist die jetzt vereinbarte Zusammenarbeit zum Schutz vor Geldautomatensprengungen der richtige Weg. Wir können diese gefährlichen kriminellen Angriffe nur gemeinsam bekämpfen.“

Die Deutsche Kreditwirtschaft weist darauf hin, dass es beim Schutz vor Geldautomatensprengungen keine pauschal wirksamen Präventionsmaßnahmen gibt. Welche Vorkehrungen in welcher Kombination getroffen werden, hängt stets von der aktuellen Risiko- und Gefährdungssituation des jeweiligen Standortes ab. Die Präventionsmaßnahmen können - als Ergebnis der jeweiligen Risikoanalyse und dem individuellen Sicherheitskonzept - einzeln oder in Kombination eingesetzt werden. Zu den Schutzmaßnahmen zählen unter anderem Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen, Einfärbesysteme, Video-Überwachung oder mechanische Systeme. Auch das bauliche Umfeld wird hierbei berücksichtigt. Besteht an Standorten im Fall einer Sprengung besonders hohes Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen, kann es auch notwendig sein, diesen Standort während der Nacht oder auch ganz zu schließen. Eine solche Entscheidung wird aber erst nach Abwägung aller möglichen Risiken und Einflussfaktoren gefällt.

Thomas Schlüter

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Bereichsleiter Kommunikation

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