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EU-Taxonomie: DK-Stellungnahme zur Anpassung Delegierter Rechtsakte

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Claudia Kister

In ihrer Stellungnahme zur Konsultation der Europäischen Kommission zu den vorgeschlagenen Änderungen der delegierten Rechtsakte der EU-Taxonomie hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) eine Stellungnahme abgegeben. Das Hauptanliegen der DK ist, dass die EU-Taxonomie praktischer und effizienter gestaltet werden soll, um sowohl den Finanzsektor als auch die Realwirtschaft zu entlasten und gleichzeitig Nachhaltigkeitsziele zu fördern. Die DK empfiehlt eine Anpassung der Aufsichts- und Offenlegungspflichten für Kreditinstitute an die Änderungen sowie eine temporäre Aussetzung der Taxonomie-Berichtspflichten bis zur umfassenden Überarbeitung dieser.

DK-Stellungnahme zur Anpassung Delegierter Rechtsakte

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