DK zu RIS-Einigung: Es bleibt zu komplex - wenig Impulse für mehr Kapitalmarktteilhabe
Die europäischen Gesetzgeber haben sich im Trilog zur Retail Investment Strategy (RIS) auf Eckpunkte geeinigt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass Rat und Parlament die ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen an verschiedenen Stellen noch einmal abgeändert und vereinfacht haben.
„Viele der ursprünglich vorgesehenen Regelungen wären weder praxistauglich noch im Interesse der Anlegerinnen und Anleger gewesen“, sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und Federführer für die DK. „Dass zentrale Vorgaben jetzt überprüft und angepasst wurden, ist richtig.“
Positiv aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen: Einzelne praxisferne Elemente des ursprünglichen Kommissionsentwurfs werden nicht in der vorgeschlagenen Form umgesetzt. Dazu zählen das geplante partielle Zuwendungsverbot und der Referenzwert-Ansatz bei den umstrittenen sogenannten Value-for-Money-Anforderungen für Wertpapiere.
Dennoch bleibt festzuhalten: Auch in der nun vereinbarten Form wird die RIS nicht dazu beitragen, dass deutlich mehr Kleinanlegerinnen und Kleinanleger die Chancen des Kapitalmarkts nutzen. Die Vielzahl neuer Pflichten und Prozesse schafft weiterhin ein noch komplexeres Regelwerk, das eher abschreckt als motiviert. Damit verfehlt die Strategie ihr zentrales Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger für den Kapitalmarkt zu gewinnen.
„Wer mehr Menschen für den Kapitalmarkt gewinnen will, muss Komplexität abbauen und Vertrauen stärken“, betont Herkenhoff. „Die RIS setzt trotz aller Fortschritte in den Trilog-Verhandlungen weiterhin zu stark auf zusätzliche Regulierung statt auf echte Vereinfachung.“
Umso wichtiger ist es aus Sicht der DK, dass die kommenden Verhandlungen auf technischer Ebene, in denen Detailfragen geklärt werden, nicht erneut zu zusätzlichen Belastungen führen. Herkenhoff: „Regulatorische Feinabstimmungen dürfen nicht zum Einfallstor für neue überbordende Bürokratie durch die Hintertür werden.“
Zugleich kommt es darauf an, die Initiativen der Europäischen Kommission im Rahmen der Savings and Investment Union (SIU) konsequent zu nutzen, um die weiterhin hohen bürokratischen Hürden im Wertpapiergeschäft abzubauen. Nur so wird das Wertpapiergeschäft für Kundinnen und Kunden attraktiver. „Vor diesem Hintergrund ist die RIS trotz aller Korrekturen ein Rückschritt, denn sie schafft zusätzliche Anforderungen“, so Herkenhoff.
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Dr. Kerstin Altendorf
Pressesprecherin