Einlagensicherung

Deutschland verfügt über eines der leistungsfähigsten Einlagensicherungssysteme weltweit. Bankkunden werden durch eine Kombination aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung umfassend geschützt.

Im Falle einer Bankpleite sind in Deutschland alle Sparer bis heute vollständig entschädigt worden. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dabei 100.000 Euro pro Einleger pro Bank. Darüber hinaus gehören die meisten Banken freiwilligen Einlagensicherungssystemen an, die einen noch weitergehenden Schutz bieten. 

Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung
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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) hat die Aufgabe, die Gläubiger eines ihr zugeordneten Kreditinstituts im Entschädigungsfall für nicht zurückgezahlte Einlagen bis zu 100.000 € zu entschädigen - in Einzelfällen bis zu 500.000 €.

Webseite der EdB
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Einlagensicherungsfonds

Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes schützt Guthaben von Kunden bei privaten Banken in Deutschland. Hier finden Sie wesentliche Informationen über Umfang und Funktionsweise der Einlagensicherung.

Webseite des Einlagensicherungsfonds
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Einlagensicherungsportal

Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung, der Anlegerentschädigung und der Institutssicherung.

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