Die EUDI-Wallet, eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone, soll im Januar 2027 starten und den digitalen Alltag für Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Damit wird es möglich sein, sich digital auszuweisen und schrittweise weitere digitale Nachweise an einem Ort zu verwalten.
Was ist die EUDI-Wallet?
Die Abkürzung EUDI steht für European Digital Identity, also europäische digitale Identität. Die staatliche Wallet wird als App angeboten und soll in Deutschland unter dem Namen „d-you“ Anfang 2027 zur Verfügung stehen.
Mit der App können sich Bürgerinnen und Bürger künftig gegenüber Onlinediensten, die dies anbieten, in der gesamten EU sicher ausweisen. Schrittweise sollen weitere Nachweise hinzukommen, etwa der digitale Führerschein.
Wichtig: Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Die Wallet ersetzt nicht den Personalausweis. Auch analoge Angebote bleiben bestehen.
Ist der Online-Ausweis aktiviert und die PIN bekannt?
Um die digitale Identität in der Wallet einzurichten, ist der Online-Ausweis notwendig. Deshalb empfiehlt es sich, schon jetzt zu prüfen, ob die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert und die sechsstellige PIN bekannt ist.
Wer die PIN vergessen oder den PIN-Brief verlegt hat, kann beim Bürgeramt kostenlos eine neue PIN setzen lassen. Alternativ ist es möglich, über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst einen Brief mit neuer PIN und Aktivierungscode online zu bestellen. Dieser kostenlose Dienst ist bereits verfügbar, wird aber nur für einen begrenzten Zeitraum rund um die Einführung der Wallet angeboten.
Gut zu wissen: Der Online-Ausweis kann unabhängig von der Wallet bereits heute bei einer digitalen Kontoeröffnung genutzt werden, sofern die Bank dieses Verfahren anbietet.
Wie kann die Wallet bei Bankgeschäften helfen?
Für eine Kontoeröffnung muss die Bank die Identität prüfen. Künftig soll es möglich sein, sich dafür auch mit der EUDI-Wallet digital auszuweisen.
Perspektivisch soll die Wallet auch im Zahlungsverkehr genutzt werden können, etwa zur Freigabe einer Zahlung. Die Wallet wäre dabei kein eigenes Zahlungsmittel, sondern eine zusätzliche Möglichkeit, Zahlungen über die Bank sicher freizugeben.
Bei weiteren Bankgeschäften könnte die Wallet ebenfalls unterstützen: Benötigte Nachweise könnten direkt aus der Wallet an die Bank übermittelt werden. Auch elektronische Vertragsunterschriften sollen mithilfe der Wallet möglich werden, sofern die jeweiligen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Sind alle Funktionen sofort verfügbar?
Die Funktionen werden schrittweise ergänzt. Welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, hängt davon ab, welche Nachweise verfügbar und welche Dienste technisch angebunden sind. Über die Einsatzmöglichkeiten der Wallet informiert die jeweilige Bank.
Kontakt
Tanja Beller
Pressesprecherin