Spanisch lernen auf Mallorca, ein Rhetorikkurs in Berlin oder Achtsamkeitstraining auf Rügen? Nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, Bildungsurlaub für die persönliche Weiterentwicklung zu nehmen. Dabei gibt es in vielen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf in der Regel fünf Tage Weiterbildung im Jahr.
Breites Angebot an Kursen
Das Wichtigste zuerst: Die Fortbildung muss nicht im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das heißt: Politische Fortbildungen, Sprachtraining oder ein Yogakurs sind genauso möglich wie eine fachliche Weiterbildung. Einzige Voraussetzung: Es muss sich um eine von Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannte Fortbildung handeln. Je nach Bundesland wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet. Eine Übersicht aller zugelassenen Kurse finden Sie im Internet.
Bildungsurlaub ist Ländersache
Weil Bildungsurlaub Ländersache ist, bedeutet das für Sie, dass Sie sich an den für Ihr Bundesland geltenden Regelungen orientieren müssen. Abweichungen zwischen den einzelnen Ländern sind möglich. In der Regel haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr bzw. maximal zehn Tage am Stück innerhalb von zwei Jahren.
Schlechte Nachricht für alle, die in Bayern und in Sachsen arbeiten: Hier gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Im Saarland hingegen sind es sogar sechs Bildungsurlaubstage im Jahr.
In einigen Bundesländern können Sie die fünf Tage mit ins nächste Jahr übertragen, sofern Sie einen Antrag stellen. In anderen Bundesländern ist es von vorneherein möglich, zehn Bildungstage innerhalb der Zweijahresfrist zu nehmen. Aber dann ist Schluss: Über zwei Jahre hinaus lassen sich die Ansprüche nicht ansammeln oder übertragen.
Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder verbeamtet sind, können die Regelungen abweichen. In der Regel können Sie Bildungsurlaub auch erst nach sechs beziehungsweise zwölf Monaten Unternehmenszugehörigkeit beantragen.
Kosten, Lohnfortzahlung und Absetzbarkeit
Wer zahlt dabei was? Diese Frage stellen sich die meisten Interessenten. Um es kurz zu machen: Sie selbst tragen die Kosten Ihrer Weiterbildung. Ihr Arbeitgeber räumt Ihnen aber die Zeit ein, um an der betreffenden Maßnahme teilzunehmen. Er zahlt auch Ihren Lohn in dieser Zeit weiter.
Ihre Ausgaben für den Bildungsurlaub können Sie in der Regel zumindest anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie einen gesundheitsfördernden Kurs belegen wollen, kann es sich lohnen, Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Einige Kassen bieten nämlich eine Kostenbeteiligung an.
So beantragen Sie Bildungsurlaub
Den Antrag auf Bildungsurlaub stellen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Sobald er bewilligt ist, können Sie sich bei dem betreffenden Anbieter anmelden.
Wichtig ist: Da es sich um einen Rechtsanspruch handelt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht vom Sinn oder der Notwendigkeit Ihres Anliegens überzeugen. Es reicht, dass es sich um eine anerkannte Maßnahme handelt.
Beantragen Sie den Bildungsurlaub in der Regel mindestens vier bis acht Wochen vor Beginn. Schauen Sie aber auch hier noch einmal auf die Fristen, die in Ihrem Bundesland gelten. Denn Abweichungen sind auch hier möglich.