Unter dem Titel "Aktuelles Stichwort" veröffentlichen wir regelmäßig kompakte Einordnungen zu unterschiedlichen Themen. Die neuesten zehn Beiträge der Reihe finden Sie hier gebündelt.
Kurzbriefings zu aktuellen Themen aus der Finanzwirtschaft
9. 11. 2023
EU-Anti-Geldwäsche-Behörde – Die Wahl sollte auf Frankfurt fallen
Am 10. November 2023 läuft die Frist für die EU-Mitgliedstaaten ab, sich mit einem Ort für den Sitz der neu einzurichtenden EU-Anti-Geldwäsche-Behörde zu bewerben. Frankfurt am Main erfüllt die von den EU-Gesetzgebungsorganen gestellten Anforderungen umfassend und überzeugend. Mindestens ebenso wichtig für ein gestärktes europäisches Instrumentarium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind allerdings neue und harmonisierte rechtliche Rahmenbedingungen. Hierfür werden derzeit in Brüssel ein Verordnungs- und ein Richtlinienentwurf beraten. Diese müssen zukunftsorientiert ausgerichtet und rasch verabschiedet werden.
Bündelung von Kompetenzen erforderlich
Die Schaffung einer EU-Behörde, die verschiedene Kompetenzen bei der Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bündelt, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer effektiveren Bekämpfung von Schwerkriminalität. Unterschiedliche nationale Maßstäbe bei der Beaufsichtigung der Adressaten der Anti-Geldwäsche-Regeln haben zu Schlupflöchern für die Täter geführt. Die Bündelung von Kompetenzen ist ein wichtiger Beitrag zu ihrer Schließung. In diesem Sin-ne ist auch die von der Bundesregierung angestrebte Errichtung eines Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität grundsätzlich zu begrüßen. Denn neben spezifischen neuen Ermittlungskompetenzen soll diese Behörde verschiedene koordinierende Aufgaben erfüllen. Allerdings dürfen die Erwartungen an beide neuen Behörden nicht überhöht werden. Denn ein hauptsächlicher Faktor für das Ziel des Geldwäschegesetzes – mehr und erfolgreiche Strafverfahren gegen die Organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus – bleibt die enge Zusammenarbeit aller anderen zuständigen Behörden mit den Staatsanwaltschaften auf der Basis eines zielgenauen Informationsaustausches mit dem Privatsektor.
Schlüsselfaktor Informationsaustausch
Geldwäschebekämpfung ist mehr und mehr datengetrieben. Zugleich bietet die Digitalisierung – Stichwort Künstliche Intelligenz – die Chance einer viel effizienteren Zusammenführung von Informationen, um international agierenden Kriminellen das Handwerk zu legen. Hierfür bedarf es nicht nur einer Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden, sondern auch unter den durch das Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen untereinander sowie mit den Ermittlungsbehörden – und zwar auf einer eindeutigen und datenschutzkompatiblen Grundlage. Diesbezüglich gibt es bereits Vorbilder im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden. Auf der anderen Seite müssen die formalen Pflichten der Anti-Geldwäsche-Regelungen – vornehmlich die Identifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten – verschlankt, harmonisiert und stärker auf staatliche Register übertragen werden. Fokussierung auf Aktivitäten, die die Strafverfolgung wirksam unterstützen, ist das Gebot der Stunde.
(1) Die Entscheidung über den Sitz der neuen EU-Anti-Geldwäsche-Behörde sollte rasch getroffen werden. Frankfurt ist eine hervorragende Wahl. (2) Das damit in Verbindung stehende EU-Regulierungspaket sollte ebenfalls rasch abgeschlossen werden. (3) Seine strategische Ausrichtung muss auf eine wirksame Unterstützung der Strafverfolgung fokussiert werden. Informationsaustausch unter den Stakeholdern und moderne Datennutzung sind hierfür Schlüsselfaktoren. (4) Zu viel Bürokratie bei den formalen Pflichten führt zu Reibungsverlusten. Auf diesem Feld können aus-gebaute staatliche Register einen wichtigen Beitrag leisten und Effizienzgewinne erzielen.
20.10.2023
Digitale staatliche Identität zukunftsfähig gestalten
Nur mit vielfältig nutzbaren und breit akzeptierten digitalen Identitäten können Wirtschaft und Gesellschaft die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung erfolgreich ergreifen. Deshalb sind die aktuellen Arbeiten der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der 2010 eingeführten Online-Ausweisfunktion mit dem Ziel einer stärkeren Nutzerzentrierung, breiten Marktakzeptanz und europäischen Kompatibilität wichtig.
Praxisgerechte digitale Identitätsnachweise sind heute unverzichtbar
Digitale Identitäten sind eine Voraussetzung für die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesell-schaft. Verbraucher und Unternehmen können damit ihre Identität in der digitalen Welt verlässlich bestätigen und Nachweise rechtssicher erbringen. Die ab 2010 in Deutschland eingeführte Online-Ausweisfunktion ist zwar inzwischen flächendeckend ausgerollt, aber noch nicht in der Lebensrealität der meisten Bürger angekommen. Aktuell arbeitet die Bundesregierung ressortübergreifend an der Weiterentwicklung des staatlichen digitalen Ausweises mit dem Ziel, absehbar eine breite Marktakzeptanz und Nutzung der staatlichen Online-Ausweisfunktion zu erreichen. Ferner soll sie für die künftige European Digital Identity Wallet fit gemacht werden, die voraussichtlich ab 2027 von den EU-Mitgliedstaaten allen Bürgern und Organisationen zu Verfügung zu stellen ist.
Von Erfolgsfaktoren aus dem Ausland lernen
In einigen Nachbarländern ist die Vision einer universell nutzbaren digitalen Identität bereits heute schon umgesetzt. Es lohnt daher ein Blick auf die dortigen Erfolgsfaktoren: Vor allem zeigt sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eine wichtige Voraussetzung ist. Digitale Identitätslösungen sind dort besonders erfolgreich, wo sie sektorübergreifend, d. h. im öffentlichen Sektor wie auch unterschiedlichen Einsatzbereichen des privaten Sektors genutzt werden können. Teilweise können sich Nutzer auf Basis vorhandener, vertrauenswürdiger digitaler Nutzerkonten der Privatwirtschaft einfach und sicher registrieren bzw. authentifizieren, z. B. auf Basis geprüfter Kundenidentitäten von Banken. Diese digitalen Identitäten werden breit genutzt und rechtssicher anerkannt. Die Governance dieser ID-Systeme zeichnet sich häufig durch einen kooperativen Ansatz zwischen Wirtschaft und Staat aus.
Um die digitale staatliche Identität in Deutschland erfolgreich zu gestalten, müssen folgende Faktoren erfüllt werden: (1) Sicherstellung einer breiten sektorübergreifenden Akzeptanz über ein gemeinsames Zielbild von Staat und Wirtschaft; (2) Herstellung einer ausgewogenen Balance zwischen staatlichem Sicherheitsanspruch und gewünschter Nutzerakzeptanz; (3) Überwindung der fehlenden Bekanntheit bei Nutzern und Schaffung breiter Anwendungsmöglichkeiten; (4) Förderung von Innovationen durch ein klares Rollenmodell von Staat und Wirtschaft und damit Schaffung von Investitionssicherheit; (5) Weitere Harmonisierung staatlicher Identitätsdaten und Herstellung eines einheitlichen Interoperabilitäts- und Wettbewerbsrahmens für europäische Wallet-Lösungen. Ausführlichere Informationen zu diesen Erfolgsfaktoren sowie konkrete Vorschläge, wie diese zu erreichen sind, hat der Bankenverband in einem aktuellen Positionspapier zusammengestellt.
13.10.2023
Umfrage: Wissenslücken bremsen nachhaltige Geldanlagen
Zur Bewältigung der Transformationsaufgaben braucht es private Investments. Fehlende Informationen und Unwissenheit halten jedoch viele Anlegerinnen und Anleger von nachhaltigen Geldanlagen ab. Dabei sind die Bereitschaft und das Interesse an Finanzen und Geldanlage gerade in Zeiten höherer Inflation hoch. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Online-Erhebung des Bankenverbandes.
Erstmals stagniert der Besitz nachhaltiger Geldanlagen
Das Interesse der Deutschen am Thema „Sparen, Vorsorgen und Investieren“ bleibt auf hohem Niveau: Mehr als sieben von zehn Befragten finden das Thema grundsätzlich interessant. Um die anstehenden Transformationsprozesse hin zu nachhaltigen Technologien zu beschleunigen, sind private Investments zwingend notwendig. Dennoch stagniert der Anteil der Bürgerinnen und Bürger mit nachhaltigen Geldanlagen erstmals und liegt mit 10 Prozent leicht unter dem Vorjahreswert. Dass viele Anleger hauptsächlich aufgrund von Wissenslücken und fehlenden Informationen von nachhaltigen Geldanlagen zurückschrecken, verdeutlicht den Handlungsbedarf. Denn die Bereitschaft, nachhaltig zu investieren, ist gleichzeitig hoch. Über die Hälfte der Befragten, die nachhaltige Geldanlagen kennen, aber bisher nicht nutzen, kann sich (sehr) gut vorstellen, zukünftig nachhaltig zu investieren. Hier sollten alle Beteiligten ansetzen und – etwa durch weniger Bürokratie – die Hürden für Kundinnen und Kunden zu senken.
Vertrauen in Kapitalmärkte muss gestärkt werden, um Investitionen zu fördern
Komplexe Regulierung erschwert das Wertpapiergeschäft gerade für die Kleinanleger, die an die Kapitalmärkte herangeführt werden sollen. Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Kleinanlegerstrategie verfolgt zwar das unterstützenswerte Ziel, das Wertpapiergeschäft verbraucherfreundlicher zu gestalten. Mit dem darin vorgesehenen Provisionsverbot für das beratungsfreie Geschäft müssten zukünftig jedoch Kleinanleger höhere Kosten tragen und solche, die auf eine Beratung angewiesen sind, würden einer noch höheren – am Ende verunsichernden – Komplexität gegenüberstehen. Damit Anleger nicht vom Wertpapiererwerb, insbesondere auch im Bereich nachhaltiger Geldanlagen, zurückschrecken, sollten stattdessen Hürden reduziert und Wissenslücken geschlossen werden. Fehlende Informationen sollten kein Grund für fehlende (grüne) Investments sein. Durch Beratungsgespräche werden die Kunden trotz möglicher Wissensdefizite im Bereich Wirtschaft und Finanzen in die Lage versetzt, richtige Entscheidungen zu treffen. Für eine Gesellschaft mit möglichst mündigen Bürgerinnen und Bürgern ist es wichtig, für ausreichend Aufklärung zu sorgen, auch indem Finanzwissen fester Bestandteil der Allgemeinbildung wird.
Im Hinblick auf die nachhaltige und digitale Transformation muss privates Kapital in Europa stärker zur Finanzierung des Umbaus der europäischen Wirtschaft genutzt werden. Mit mehr Vertrauen in die Kapitalmärkte und ausreichendem Finanzwissen könnten Bürgerinnen und Bürger weniger zurückhaltend bezüglich Anlagen in Aktien und Investmentfonds agieren. Der alleinige Fokus auf "dunkelgrüne" Finanzierungen wird zudem nicht ausreichen, um unsere Klimaziele rechtzeitig zu erfüllen und alle Präferenzen der Investoren abzudecken. Wichtig ist, dass Investoren nicht nur das finanzieren wollen, was heute bereits grün ist, sondern auch solche Unternehmen, die sich auf dem Weg dahin befinden. Transformation ist ein längerer Prozess. Deswegen sollte ein viel größeres Gewicht bekommen, wie wir Übergangsaktivitäten von Unternehmen begleiten und finanzieren können.
29. September 2023
Für zukunftssichere Investitionen braucht es ein modernes Kapitalmarktrecht
Für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sind attraktive Rahmenbedingungen entscheidend. Daher ist es richtig und wichtig, nationale Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarkts voranzutreiben, die auch die Bemühungen in Brüssel für eine Kapitalmarktunion flankieren. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen leistet hierfür ein starkes Signal.
Notwendigkeit eines starken Kapitalmarkts
Die Bewältigung des Klimawandels, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts und die Herausforderungen der Digitalisierung stellen Deutschland und Europa vor einen enormen Investitions-bedarf. Die notwendigen Investitionen müssen größtenteils mit privatem Kapital finanziert werden. Voraussetzung für die Finanzierung der Transformation sind global attraktive Kapitalmärkte in Europa mit passenden Rahmenbedingungen. Das Zukunfts¬finanzierungsgesetz liefert hierfür einen wichtigen Beitrag auf nationaler Ebene. Nationale Kapitalmarktregeln sollten modern sowie global wettbewerbsfähig ausgestaltet sein und bürokratische Hürden abgebaut werden, um einen spürbaren Impuls für den Finanzstandort Deutschland und ein Zeichen an nationale und internationale Investoren zu setzen.
Leitplanken für ein modernes Kapitalmarktrecht
Für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzstandorts ist zentral, Verträge rechtssicher schließen zu können. Unser AGB-Recht benötigt daher Anpassungen, damit Vereinbarungen, die international und EU-weit üblich sind, auch unter deutschem Recht abgeschlossen werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur AGB-Kontrolle bringt für einen signifikanten Teil des professionellen Kapitalmarktgeschäfts künftig ein „Mehr“ an Rechtssicherheit. Aber auch bei Vertragsanpassungen in den Bank-AGB sollte eine für Verbraucher wie für Banken pragmatische und unbürokratische gesetzliche Regelung geschaffen werden. Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Konkurrenten sollten weiter abgebaut werden. Die vorgeschlagene Angleichung an EU-Recht bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Verwaltungs-leistungen bei Krediten und Kreditsicherheiten ist daher sehr sinnvoll. Die noch nicht erfolgte Anpassung an europäische Marktstandards bei Teilrechten, die im Zuge von Kapitalerhöhungen entstehen können, sollte zügig angegangen werden. Denn deutsche Sonderregeln, die im Widerspruch zu internationalen Standards und Prozessen stehen, benachteiligen den deutschen Markt.
Ein starker Kapitalmarkt ist ein Teil der Lösung, um die aktuellen und zukünftigen Finanzierungs-herausforderungen zu stemmen. Dafür ist es erforderlich, den Finanzstandort Deutschland als Teil eines leistungsfähigen Finanzplatzes Europa zu stärken. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz leistet auf nationaler Ebene einen spürbaren Beitrag. Hervorzuheben sind hier insbesondere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Konsortialkredite und bei der AGB-Kontrolle für professionelle Kapitalmarktgeschäfte. Um die Signalwirkung für einen offenen Kapitalmarkt weiter zu erhöhen, sollten die Regeln jedoch auch andere große Akteure, wie Versicherungen, einbeziehen, eine pragmatische Regelung für die Änderung bei Banken-AGBs eingeführt und deutsche Sonderregeln zu Teilrechten abgeschafft werden. Die aktuelle Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Regierungsentwurf finden Sie hier.
22. September 2023
Green Asset Ratio – Kennzahl mit unzureichender Aussagekraft
Die EU-Taxonomie soll eine einheitliche Definition von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten bieten. Unternehmen müssen berichten, welcher Anteil ihrer Umsätze und Investitionsausgaben dieser Definition entsprechen. Für Banken wird mit der Green Asset Ratio (GAR) eine ähnliche Kennzahl geschaffen, die den nachhaltigen Anteil der Bilanzsumme beschreiben soll. Eine aktuelle Analyse des Bankenverbandes zeigt jedoch: Die GAR bildet das Nachhaltigkeitsprofil einer Bank nur unzureichend ab.
Nachhaltigkeitsdefinition der Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist von zentraler Bedeutung sowohl für die Transformation der Wirtschaft als auch für die Mobilisierung von Kapital für nachhaltige Aktivitäten. Um bei der Transformation voranzukommen, müssen wir wissen, wo wir beim Umbau der Wirtschaft stehen. Ein Blick auf die Taxonomiequoten von mehr als 450 Unternehmen in der EU zeigt jedoch: Momentan werden nur ca. 30 Prozent der Wirtschaftsaktivitäten überhaupt von der Taxonomie erfasst – heißt nur ca. ein Drittel der Wirtschaft kann überhaupt nachhaltig im regulatorischen Sinne werden. Erfüllt werden die ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien hingegen nur von 7 Prozent der Wirtschaft. Sie sind taxonomiekonform. Bei DAX-Industrieunternehmen sind es aufgrund der stark schwankenden Taxonomieprofile nach Sektoren sogar nur 3 Prozent.
Aussagekraft der Green Asset Ratio
Ab 2024 soll die Green Asset Ratio für Banken als zentrale Kennzahl den ökologisch nachhaltigen Anteil der Bilanz beziffern. Sie soll den Anteil nachhaltiger Finanzierungen an den Gesamtaktiva einer Bank komprimiert darstellen. Die Basis für die Green Asset Ratio ist die EU-Taxonomie. Diese hat, wie oben dargestellt, den Nachteil, dass sie nur einen geringen Anteil der Wirtschaft überhaupt erfasst. Die Bilanzen der Banken spiegeln allerdings die gesamte Wirtschaft wider, die zudem grundsätzlich erst am Anfang der Transformation steht. Somit bildet die Green Asset Ratio das Nachhaltigkeitsprofil einer Bank nur unzureichend ab. Sie ist als Steuerungsgröße für die Transformation nicht geeignet. Statt auf eine Kennzahl sollte man sich auf die Anstrengungen des Hauses insgesamt sowie auf Zwischenschritte von Unternehmen in ihrer Transformation zu mehr Nachhaltigkeit konzentrieren.
Der Bankenverband unterstützt die Grundidee der EU-Taxonomie. Kreditinstitute brauchen wissenschaftsbasierte und praktikable Kriterien, um Nachhaltigkeit greifbar und damit messbar zu machen. Die Kennzahlen der Taxonomie sollten aber nicht überbewertet werden. Um ihre Aussagekraft zumindest ansatzweise zu verbessern, sollten Methodikfehler behoben werden. Vor allem sollten Projektfinanzierungen einfließen können – zum Beispiel Windparks. Zudem greift die Taxonomie an sich zu kurz. Denn die Transformation der Wirtschaft ist ein Prozess, kein Zustand. Neben der Taxonomie sollten Transformationsaktivitäten von Unternehmen und Banken in Richtung von mehr Nachhaltigkeit in den Blick genommen werden. Hierfür bedarf es eines prinzipienorientierten und schlanken Rahmenwerks für Transition Finance, das Unternehmen möglichst einfach auf ihre Aktivitäten übertragen können.