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So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig ein

Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind für viele Sparerinnen und Sparer zusätzliche Einnahmen. Steuerlich zählen sie zu den Kapitalerträgen. Damit auf diese Erträge nicht ab dem ersten Euro Steuern anfallen, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ihre Bank berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nur, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Unsere neuesten Veröffentlichungen

Bildungsurlaub Sprachkurs
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Bildungsurlaub: So nutzen Sie Ihren Anspruch

Spanisch lernen in Valencia, Finanzwissen in Brandenburg vertiefen oder den Umgang mit Künstlicher Intelligenz trainieren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich jedes Jahr Zeit für ihre persönliche Weiterentwicklung nehmen.

Schweißarbeiten
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Unternehmensfinanzierung aktuell - Februar 2026

Die neuen Zollwirrungen der US-Regierung stellen ein Rückschlagpotenzial dar. Unternehmen müssen zunehmend unter volatilen geopolitischen Rahmenbedingungen handlungsfähig und resilient bleiben.

Positionen

Aktionärsrechterichtlinie
Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL) vor. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO).

 

Der Bankenverband in Zahlen

180

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten beim Bankenverband.

3

Standorte hat der Bankenverband. Wir arbeiten in Berlin, Brüssel und Frankfurt/Main.

184

Mitglieder vertreten wir, vor allem die in Deutschland tätigen privaten Banken.

24

Fintechs gehören zu unseren Mitgliedern.