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So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig ein

Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind für viele Sparerinnen und Sparer zusätzliche Einnahmen. Steuerlich zählen sie zu den Kapitalerträgen. Damit auf diese Erträge nicht ab dem ersten Euro Steuern anfallen, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ihre Bank berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nur, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Unsere neuesten Veröffentlichungen

Stellungnahme

DK zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Ziel der Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980, die Prospektanforderungen zu vereinfachen, ihren Inhalt zu verschlanken und Format sowie Struktur stärker zu standardisieren.

Stellungnahme

Market Integration and Supervision Package

Das von der EU-KOM im Dezember 2025 vorgelegte Market Integration and Supervision Package (MISP) ist ein substantieller Schritt zur Weiterentwicklung und Integration der EU-Kapitalmärkte.

Stellungnahme

Aktualisierungen der eIDAS 2.0 Regelwerke

Der BdB betont, dass viele der vorgesehenen Regeln unnötig technisch formuliert sind und empfiehlt, stattdessen auf leicht anpassbare europäische Standards zu setzen.

Positionen

Aktionärsrechterichtlinie
Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL) vor. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO).

 

Der Bankenverband in Zahlen

180

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten beim Bankenverband.

3

Standorte hat der Bankenverband. Wir arbeiten in Berlin, Brüssel und Frankfurt/Main.

184

Mitglieder vertreten wir, vor allem die in Deutschland tätigen privaten Banken.

24

Fintechs gehören zu unseren Mitgliedern.