Stellungnahme

Deutsche Kreditwirtschaft zum Cyber Resilience Act

Finanzinstitute sind bereits durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) umfassend reguliert

Jörg Bernhauer
Jörg Bernhauer

Der Cyber Resilience Act (CRA) zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards für alle Produkte mit einer digitalen Komponente zu stärken. Finanzinstitute sind jedoch bereits durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) umfassend reguliert. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert daher eine Beschränkung oder Ausnahme für Banken und Sparkassen unter dem Cyber Resilience Act. Dadurch können Doppelregelungen vermieden und die Wirksamkeit der bestehenden DORA-Vorschriften gewährleistet werden.

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