Stellungnahme

Die DK zum Entwurf der EBA-Leitlinien für die Nacheinreichung von historischen Daten

Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft

Michaela Zattler
Michaela Zattler

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im April 2023 eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf von Leitlinien für die Nacheinreichung von historischen Daten eingeleitet. Hintergrund der Konsultation sind die Ergebnisse der EBA-Kosten-Nutzen-Analyse für das Meldewesen (2020) und das damit verbundene Ziel von Kosteneinsparungen durch die Vermeidung immaterieller und unnötiger Korrekturmeldungen. Hierfür soll laut dem Leitlinienentwurf der Zeitrahmen für Korrekturmeldungen in Abhängigkeit der Meldefrequenz auf maximal ein Jahr vor dem aktuellen Meldestichtag begrenzt werden.

Die DK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die vorgeschlagene zeitliche Begrenzung grundsätzlich zu begrüßen ist, jedoch weitere Maßnahmen wie relative und absolute Schwellenwerte für die Vermeidung unnötiger Nacheinreichungen notwendig wären, um die von der EBA geschätzten Kosteneinsparungen zu realisieren

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Stellungnahme Nacheinreichung von historischen Daten

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