DK zur Konsultation der EBA zur Simplifizierung des aufsichtlichen Meldewesens
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur umfangreichen Konsultation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den geplanten Vereinfachungen im aufsichtlichen Meldewesen (EBA/CP/2026/07) Stellung genommen.
Grundsätzlich unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft die Bestrebungen der EBA, das Meldewesen konsistenter, effizienter und verhältnismäßiger auszugestalten. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für Institute bislang nur begrenzte Entlastungen und teilweise sogar zusätzliche Belastungen erwarten lassen.
Entgegen der Zielsetzung der EBA kommt die Deutsche Kreditwirtschaft zu dem Schluss, dass bestehende Anforderungen vielfach nicht abgebaut, sondern durch neue Meldepflichten, zusätzliche Datenanforderungen oder modifizierte Formulare ersetzt werden. Besonders kritisch werden neue Anforderungen in den Bereichen ESG-Risiken (Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken), Stresstestsund der Meldung der Asset Encumbrance (belastete Vermögenswerte) bewertet. Zudem wird die vorgesehene Umsetzungsfrist als nicht realistisch eingeschätzt, da sie den erheblichen technischen Anpassungsaufwand insbesondere für neue Meldeanforderungen nicht angemessen berücksichtigt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft spricht sich daher für weitergehende und wirksame Vereinfachungen, eine stärkere Proportionalität für kleinere und weniger komplexe Institute sowie eine konsequente Reduzierung von Meldeaufwand und Umsetzungskosten aus.
Konsultation EBA zur Simplifizierung aufsichtlichen Meldewesens
Kontakt
Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation