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P-Konto: Das Wichtigste auf einen Blick

Kathleen Altmann
Kathleen Altmann
Pfändungsschutzkonto

Ab dem 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto automatisch 1.590 Euro pro Monat vor Pfändungen geschützt. Wer Unterhalt für andere Personen zahlt, kann einen höheren monatlichen Freibetrag erhalten.

Was ist ein P-Konto? 

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Teil Ihres Guthabens vor Pfändungen. So können Sie bei entsprechendem Guthaben trotz Kontopfändung weiterhin wichtige Ausgaben wie Miete, Strom und Versicherungen bezahlen. Ihr bestehendes Girokonto können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse in ein P-Konto umwandeln lassen.

Hilfreiche Informationen und Dokumente zum P-Konto

Kundeninformation erklärt ausführlich, wie das P-Konto funktioniert und welche Rechte Sie haben.

Kurzinformation bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regeln beim P-Konto. 

Musterbescheinigung ist das Muster für eine Bescheinigung, die Sie für höhere Freibeträge benötigen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Ab dem 1. Juli 2026 sind monatlich 1.590 Euro als Grundfreibetrag auf dem P-Konto automatisch geschützt. Den Freibetrag können Sie in der Regel nur dann nutzen, wenn Sie ein entsprechendes Guthaben zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto haben. Beim Bezug von Sozialleistungen gelten besondere Regeln zugunsten des Kontoinhabers. 
Wenn Sie anderen Personen Unterhalt leisten, erhöht sich der monatliche Freibetrag

  • für die erste Person um 597,42 Euro monatlich,
  • für die zweite bis fünfte Person um jeweils 332,83 Euro monatlich.

Dafür müssen Sie Ihrer Bank eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Welche Nachweise brauchen Sie?

Für höhere monatliche Freibeträge müssen Sie Ihre Unterhaltspflichten durch eine Bescheinigung nachweisen. Die Bescheinigung erhalten Sie meist kostenlos bei 

  • Ihrem Arbeitgeber, 
  • dem Jobcenter oder anderen Sozialleistungsträgern, 
  • der Familienkasse,
  • anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. 

Auch Rechtsanwälte und Steuerberater können Bescheinigung ausstellen. Dafür können Gebühren anfallen.

Zusätzlich sind unter anderem die folgenden Eingänge auf einem P-Konto vor einer Pfändung geschützt:

  • Kindergeld und Kinderzuschlag,
  • Leistungen zum Ausgleich von Körperschäden,
  • bestimmte einmalige Sozialleistungen, etwa für die Erstausstattung nach einer Geburt oder Unterstützung für Klassenfahrten.

Die jährliche Anpassung der Freibeträge wird durch die Bank automatisch berücksichtigt. Neue Nachweise sind dafür nicht nötig. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde (ein vollstreckender öffentlicher Gläubiger, wie beispielsweise das Finanzamt) einen individuellen Freibetrag festgelegt hat. Dann sollten Sie die Anpassung des Beschlusses möglichst schnell beantragen. Anderenfalls gelten die bisherigen Beträge weiter.

Wie bekommen Sie ein P-Konto? 

Ihre Bank oder Sparkasse kann ein Girokonto innerhalb weniger Tage in ein P-Konto umwandeln. Nach einer Pfändung können Sie dann über den geschützten Betrag weiterhin frei verfügen: Sie können Überweisungen ausführen, Lastschriften einlösen und Bargeld abheben.

Was kostet ein P-Konto?

Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos. Für die Kontoführung können Kontogebühren anfallen.

Kathleen Altmann

Kontakt

Kathleen Altmann

Pressesprecherin

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