Es ist gut, dass die Regelungen für Instrumente, die der Absicherung von Handelsbuchpositionen dienen und aus denen Restrisiken resultieren, rechtzeitig von der EBA konsultiert werden. Für die Funktionsfähigkeit von Hedging-Dienstleistungen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Banken ist es entscheidend, dass die vorgesehenen Ausnahmen in der Praxis angewendet werden können. Die DK befürwortet weitere geeignete Beispiele für Finanzinstrumente, die in der Praxis im Einsatz sind. Dies würde allerdings eine Änderung des EBA-Vorschlags erfordern.