Stellungnahme

Entwurf zur Änderung der Anforderungen an die aufsichtlichen Meldepflichten

Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung.

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 14. Dezember 2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf für einen technischen Durchführungsstandard (Implementing Technical Standards / ITS) zur Änderung der Anforderungen an die aufsichtlichen Meldungen eingeleitet. Dieses Konsultationspapier ist ein erster Schritt zur weiteren Konkretisierung der Vorgaben aus dem EU-Bankenpaket 2021 (Kapitaladäquanzverordnung – CRR III- und Kapitaladäquanzrichtlinie – CRD VI). Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat zum Entwurf Stellung genommen. 

Mit der Veröffentlichung dieses Konsultationspapieres will die EBA frühzeitige Klarheit schaffen und die Institute bei der Umsetzung der jüngsten Reformen aus dem Bankenpaket 2021 unterstützen. In diesem ersten Umsetzungsschritt wird insbesondere darauf abgezielt, die Änderungen in Bezug auf den Output-Floor, das Kreditrisiko, einschließlich der IP-Losses (Höchstverlustraten aus grundpfandrechtlich besicherten Forderungen), das CVA-Risiko, das Marktrisiko und die Verschuldungsquote umzusetzen. Mit dem ITS sind sehr umfängliche Anpassungen an den Meldevorgaben vorgesehen. Allerdings besteht ein enges Zeitfenster für die Umsetzung bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen gemäß CRR III zum 1. Januar 2025 und für die darauf basierenden aufsichtlichen Meldungen zum 31. März 2025. Weitere Details sind der Stellungnahme der DK zu entnehmen.

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Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der Anforderungen an die aufsichtlichen Meldepflichten (englisch)

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